Mit der Vereinbarung zwischen dem dBMF und dem öBMF solle die Auslegung der Art 15 Abs 1 und 6 DBA Deutschland bei Homeoffice und Kurzarbeit während der COVID-19-Pandemie präzisiert werden. Lang setzt sich kritisch mit dem Inhalt dieser Vereinbarung auseinander und konstatiert, dass diese gegen das DBA verstoße.