Vom Aufkommen der Digitalsteuer sollen jährlich 15 Mio € zur Förderung des digitalen Transformationsprozesses österreichischer Medienunternehmen verwendet werden. Geringer beleuchtet beihilfenrechtliche Fragen in einer rechtsvergleichenden Zusammenschau mit anderen österreichischen Medienförderungen und Entscheidungen der Europäischen Kommission zu nationalen Presse- und Filmförderungen. Die Beihilfenkonformität des DiStG 2020 sei in Zweifel zu ziehen.