Behandelt werden zwei konkrete Rechtsfragen iZm einem verschmelzungsbedingten "Erwerb" einer internationalen Schachtelbeteiligung bei einer Up-stream-Importverschmelzung: Erstens, mit welchem Wert eine solche Beteiligung anzusetzen ist, zweitens, ob die Option zur Steuerwirksamkeit gem § 10 Abs 3 KStG zusteht. Ergänzend wird dargestellt, ob sich bei Abwandlung des Ausgangsfalls (ua durch Verschmelzung einer steuerwirksamen Schachtelbeteiligung oder beim verschmelzungsbedingten "Erwerb" einer CFC-Beteiligung) gegebenenfalls eine andere Beurteilung ergibt.1