Soll das BFG oder der VwGH einen Antrag auf Prüfung von Gesetzen oder Verordnungen beim VfGH stellen? Soll der VfGH ein Gesetz oder eine Verordnung rückwirkend für alle Betroffenen aufheben oder die Aufhebung auf Anlassfälle begrenzen und für das Außerkrafttreten einer gesetzwidrigen Verordnung oder eines verfassungswidrigen Gesetzes ein Auslaufdatum in der Zukunft setzen? Soll ein Gericht (BFG, VwGH, VfGH) eine Vorabentscheidung des EuGH einholen? Kann eine Auslegung nach höherrangigem Recht einen wirksamen Rechtsschutz erreichen?