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Verlängerung des Fixkostenzuschusses - Start der zweiten Phase im September

Info aktuellGesetzgebungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2020/589ÖStZ 2020, 452 Heft 17 v. 7.9.2020

Der Fixkostenzuschuss wurde für all jene Betriebe und Branchen entwickelt, die von den Auswirkungen des Corona-Virus besonders hart betroffen sind, gleichzeitig aber mit fortlaufenden Fixkosten konfrontiert sind. Damit diese Unternehmen nicht in unüberwindbare Liquiditätsschwierigkeiten kommen, können sie seit 20. 5. die staatliche Übernahme von Fixkosten über FinanzOnline beantragen (zur Fixkostenzuschussrichtlinie Phase I, BGBl II 2020/225 vom 25. 5. 2020, siehe ÖStZ 2020/324).

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