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Der Basiszins und der gefährliche Charme der Vereinfachung (Knoll/Kruschwitz/Löffler/Lorenz, RWZ 2020/38, S. 211)

Artikelrundschau Juni 2020Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/579ÖStZ 2020, 446 Heft 15 und 16 v. 24.8.2020

Empirische Beobachtungen zeigen so gut wie immer, dass Zinsstrukturkurven mit zunehmender Laufzeit steigen. Bewertungspraktiker verwenden dessen ungeachtet fast immer einen laufzeitunabhängigen Einheitszins. Bei der Ermittlung dieses Einheitszinses nach den Vorgaben der KSW oder des IDW wird regelmäßig unbeachtet gelassen, dass die Cashflows eines zu bewertenden Unternehmens risikobehaftet sind. Der daraus resultierende Bewertungsfehler ist erstens systematisch, weil er Unternehmenswerte so gut wie immer unterschätzt, und er ist zweitens alles andere als unbeachtlich. KSW und IDW sollten daher so bald wie möglich ihre Grundsätze ändern und stets die Verwendung laufzeitspezifischer Basiszinssätze empfehlen.

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