Bedingt durch die COVID-19-Pandemie komme es aktuell zu einer Flut von neuen Gesetzen sowie Verordnungen. Auch im grenzüberschreitenden Steuerrecht ergeben sich bedingt durch die aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftspolitische Lage eine Vielzahl offener Fragestellungen. Im Verhältnis zu Deutschland habe der Gesetzgeber diese Fragestellungen teilweise nunmehr im Rahmen einer neuen Konsultationsvereinbarung adressiert, welche sich vornehmlich auf den Bereich des internationalen Personaleinsatzes bezieht.