Gemeinden treffe die COVID-Krise sowohl bei ihren hoheitlichen Aufgaben, bei ihren unternehmerischen Betrieben als auch iZm beträchtlichen Einnahmenausfällen. Auch wenn mit den ersten Lockerungen ein "neuer Normalbetrieb" aufgenommen werde, könnten Gemeinden mit unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Fragestellungen konfrontiert sein. Im Beitrag wird zusammengefasst, wie umsatzsteuerlich mit etwaigen Zahlungsverschiebungen, Forderungsabschreibungen, -ausfällen, Leistungsstörungen und Vertragsauflösungen umzugehen ist.