Mit dem COVID-Gesetz und dem 2. COVID-Gesetz sei die gesetzliche Grundlage für die COVID-19-Kurzarbeit geschaffen worden. Darauf basierend determiniere die Kurzarbeitsrichtlinie die Voraussetzungen und den Anwendungsbereich der COVID-19-Kurzarbeit näher. Bei der COVID-19-Kurzarbeit handle es sich um eine adaptierte Form der bislang bekannten Kurzarbeit. Die verhältnismäßig kurzfristige Einführung der Bestimmung werfe zahlreiche Fragen auf, ua jene, wie die COVID-19-Kurzarbeit aus lohnsteuerlicher Sicht zu behandeln sei. Die BMF-Info vom 9. 4. 2020 soll in diesem Zusammenhang Klarheit bringen. Die Ausführungen im Beitrag wollen die Grundlagen der COVID-19-Kurzarbeit sowie die wesentlichen Eckpunkte des BMF-Erlasses darstellen.