Die Auswirkungen von COVID-19 zwingen idR zu einem Impairment-Test nach IAS 36. Damit gehe die Frage nach dem
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richtigen Umgang mit der hohen Unsicherheit einher. Diese stelle sich nicht nur bei der Planung der Cashflows und langfristigen Prognosen. Die großen Verwerfungen am Kapitalmarkt werfen auch die Frage nach den Auswirkungen auf den Abzinsungssatz auf. Auf Basis aktueller Prognosen müsse COVID-19 jedoch nicht zu einer Wertminderung führen. Der richtige Ort für die Darstellung der Unsicherheiten könne daher auch der Anhang sein.