Die Überlassung von Firmenfahrzeugen zur Privatnutzung sei eine beliebte Zusatzvergütung. Handelt es sich um ein ausländisches überlassendes Unternehmen, ergäben sich jedoch komplexe kraftfahr- und steuerrechtliche Fragen. Besondere Schwierigkeiten bereite die Tatsache, dass eine Verwendung eines solchen Fahrzeugs unter Umständen ohne Zulassung in Ö nicht erlaubt, eine Zulassung mangels Betriebsstätte aber nicht möglich sei.