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COVID-19: Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (Melhardt, ÖStZ 2020/279, S. 236)

Artikelrundschau Mai 2020 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/470ÖStZ 2020, 372 Heft 13 v. 17.7.2020

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise sind unter bestimmten Voraussetzungen Güter, die zugunsten von Katastrophenopfern eingeführt werden, von der Einfuhrumsatzsteuer und den Eingangsabgaben befreit. Dabei handle es sich bspw um Schutzmasken, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel.

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