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Mangelhafte Beschwerde und Rechtsmissbrauch (Knechtl, BFGjournal 5/2020, S. 225)

Artikelrundschau Mai 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/464ÖStZ 2020, 372 Heft 13 v. 17.7.2020

Nicht immer enthalten die Beschwerden gegen Bescheide der Abgabenbehörden alle vorgeschriebenen Inhalte. Daher sieht § 85 Abs 2 BAO vor, dass mangelhafte Anbringen nicht sofort zurückzuweisen sind. Dies gelte jedoch nicht bei rechtsmissbräuchlichen Eingaben.

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