Aufgrund der COVID-19-bedingten Einschränkungen hat der Gesetzgeber zahlreiche abgabenrechtliche Erleichterungen festgelegt und ist den Abgabepflichtigen auch im Hinblick auf abgabenverfahrensrechtliche Fristen in Rechtsschutzverfahren entgegengekommen. Aufgrund der Eile, in der die Maßnahmen erlassen wurden, seien gewisse Unschärfen entstanden. Die Autoren beschäftigen sich mit einer davon und versuchen, diese aufzuklären.