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Ungekürzte Rückzahlung von Gutschriften trotz bestehender Zahlungserleichterungen (Lebenbauer/Pirringer, SWK 14/2020, S. 775)

Artikelrundschau Mai 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/461ÖStZ 2020, 371 Heft 13 v. 17.7.2020

Mit dem 18. COVID-19-Gesetz wird für Unternehmen die zeitlich befristete Möglichkeit geschaffen, Gutschriften aus Selbstbemessungsabgaben und Bescheiden bzw Erkenntnissen ungekürzt rückzahlen zu lassen. Zuvor müsse ein Ansuchen auf Zahlungserleichterung via FinanzOnline eingebracht oder eine Zahlungserleichterung bereits mit Bescheid zuerkannt worden sein. Der damit einhergehende Antrag auf Rückzahlung der Gutschrift müsse rechtzeitig via FinanzOnline eingebracht werden.

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