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VwGH zu Entlastung der Doppelbesteuerung nach § 48 BAO (Seydl, ÖStZ 2020/280, S. 238)

Artikelrundschau Mai 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/457ÖStZ 2020, 371 Heft 13 v. 17.7.2020

Nach einer österr Verrechnungspreiskorrektur verwehrte Hongkong der dort ansässigen Tochterfirma eine Sekundärberichtigung. Als beim BFG eine Verböserung drohte, zog das österr Unternehmen die Beschwerden zurück und stellte aufgrund der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung mangels DBA mit Hongkong einen Antrag auf unilaterale Entlastung nach § 48 BAO. Das BFG wies die Beschwerde ab. Laut einem aktuellen VwGH-Erk diene das Verfahren nach § 48 BAO nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen.

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