Anlässlich der 14. SWI-Jahrestagung wurde der Sachverhalt diskutiert, wonach ein ausländischer Orden eine Ordensschwester zur Verrichtung von Verwaltungstätigkeiten an eine österr, gemeinnützige GmbH überlässt und dafür eine Gestellungsvergütung erhält. Die überlassene Ordensschwester hat lediglich eine Vergütung in Form von Unterkunft und laufender Verpflegung erhalten. Die Finanzverwaltung habe der GmbH die Abzugsteuer für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung vorgeschrieben.