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EU-Meldepflichtgesetz: Verlängerung der Meldefristen (Bendlinger, SWK 15/2020, S. 818)

Artikelrundschau Mai 2020 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/449ÖStZ 2020, 370 Heft 13 v. 17.7.2020

Die EK habe beschlossen, bestimmte Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen auf Grundlage der DAC-6-RL, die in Ö durch das EU-MPfG umgesetzt wurde, aufzuschieben. Auf Basis der vorgeschlagenen Änderungen sollten die MS drei zusätzliche Monate Zeit haben, um Informationen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen gemäß DAC 6 auszutauschen. Abhängig von der weiteren Entwicklung soll die EK die Möglichkeit haben, die Aufschubsfrist um drei weitere Monate zu verlängern.

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