Die EK habe beschlossen, bestimmte Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen auf Grundlage der DAC-6-RL, die in Ö durch das EU-MPfG umgesetzt wurde, aufzuschieben. Auf Basis der vorgeschlagenen Änderungen sollten die MS drei zusätzliche Monate Zeit haben, um Informationen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen gemäß DAC 6 auszutauschen. Abhängig von der weiteren Entwicklung soll die EK die Möglichkeit haben, die Aufschubsfrist um drei weitere Monate zu verlängern.