Mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz habe der Gesetzgeber die Bewegungsfreiheit vorübergehend stark beschränkt. Für Besorgungen des täglichen Lebens blieben die Geschäfte zwar durchgehend offen, seien aber in den ersten Tagen regelrecht gestürmt worden. Der Gesetzgeber habe finanzielle Zuwendungen für die dadurch betroffenen Arbeitnehmer für steuerfrei erklärt. Die Ausnahme gelte dem Grunde nach aber für alle Branchen.