Die COVID-19-Krise habe nicht nur die Rechtsunterworfenen in ihrem gewohnten Alltag vor große Herausforderungen gestellt, sondern auch den Gesetzgeber. Gesetze und Verordnungen mussten im Eiltempo erlassen werden, detaillierte Begutachtungsverfahren waren aufgrund des Zeitdrucks nicht möglich. Die Krise habe gezeigt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich in der Lage sei, auf unvorhersehbare Ereignisse rasch und zielgerichtet zu reagieren. Sie habe aber auch gezeigt, dass sich dieser Zeitdruck zwangsläufig auf die legistische Qualität niederschlage, was anhand des Beispiels veranschaulicht werden solle.