Mit dem 18. COVID-19-Gesetz wurden nicht nur zahlreiche Gesetze geändert, sondern auch das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) erlassen. Zielsetzung sei die Ermöglichung einer effizienten nachträglichen Kontrolle von Förderungsmaßnahmen durch eine Prüfung eines Finanzamtes im Zuge einer Außenprüfung. Die Finanzämter würden mit der Erstellung von Gutachten für die auszahlenden Stellen beauftragt und dabei nicht als Abgabenbehörden tätig. Bei entsprechender Verdachtslage würden auch Anzeigen an die Staatsanwaltschaft zu richten sein.