Das BFG bejaht ein Abzugsverbot nach § 20 EStG nach den Gesetzesmaterialien auch dann, wenn eine lineare Endbesteuerung mit Splittingeffekt aufgrund einer Option zur Regelbesteuerung nicht "eintritt". Der Beitrag analysiert das Erk des BFG und das Verhältnis zwischen § 2 EndbesteuerungsG und dem Abzugsverbot nach § 20 EStG.