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KESt-Rückerstattung an eine Drittstaatsgesellschaft im Lichte der Kapitalverkehrsfreiheit (Knesl/Knesl/Zwick-Pevny, BFGjournal 4/2020, S. 168)

Artikelrundschau April 2020 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/429ÖStZ 2020, 348 Heft 12 v. 29.6.2020

Strittig war die Rückerstattung der KESt an eine in ihrem Ansässigkeitsstaat befreite Drittstaatsgesellschaft. Während der Rückerstattungsantrag von der Finanzverwaltung abgewiesen worden sei, habe das BFG eine Rückerstattung der KESt als zulässig erachtet.

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