Am 3. 4. 2020 habe das Präsidium der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Fachliche Hinweise zu den mit dem Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) verbundenen Auswirkungen auf die Abschlussprüfung beschlossen. Diese Hinweise seien als Empfehlung einer Expertengruppe zum Wissensstand per 3. 4. 2020 zu verstehen und stellen kein Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision dar. Die Fachlichen Hinweise befassen sich mit verschiedenen Einzelfragen und geben Hinweise zu prüferischen und praktisch-organisatorischen Fragestellungen.