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Virtuelle Versammlungen nach dem COVID-19-GesG (Wenger/Ebner, RWZ 2020/21, S. 109)

Artikelrundschau April 2020 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/422ÖStZ 2020, 348 Heft 12 v. 29.6.2020

Aktuell werde die Bedeutung flexibler Mechanismen zur Willensbildung im Gesellschaftsrecht spürbar. Denn in Zeiten von Ansteckungsrisiko und Ausgangsbeschränkungen sei die Abhaltung von Versammlungen mit physischer Anwesenheit vielfach nicht möglich. Der Gesetzgeber habe rasch reagiert und virtuelle Versammlungen im Gesellschaftsrecht generell für zulässig erklärt.

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