vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verspäteter Forschungsprämienantrag (Knechtl, BFGjournal 4/2020, S. 173)

Artikelrundschau April 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/415ÖStZ 2020, 347 Heft 12 v. 29.6.2020

Die Forschungsprämie könne erst nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres geltend gemacht werden, spätestens jedoch bis zum Eintritt der Rechtskraft des betreffenden Steuerbescheides. Weiters sei ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft nötig, das frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres angefordert werden könne. Unklar war, wie die Abgabenbehörden mit verspäteten Anträgen umzugehen haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!