Die Einführung der Steuererleichterung für den Zuzug ausl Wissenschaftler habe zu zahlreichen Verfahren vor dem BFG geführt. Es fehle an einer Definition des Begriffes "Zuzug aus dem Ausland". Mit dem Erk des VwGH, wonach auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Ö verlagert werden müsse, habe die Diskussion ihr vorläufiges Ende.