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Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen für Zuzugsfreibetrag notwendig (Aumayr/Seydl, SWK 12/2020, S. 680)

Artikelrundschau April 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/411ÖStZ 2020, 346 Heft 12 v. 29.6.2020

Der VwGH habe die Auffassung des BFG und des BMF bestätigt, wonach Zuzugsfreibeträge nur zu gewähren seien, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Ö verlagert würde.

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