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Rs AURES Holding: Kein Import ausländischer Verluste (EuGH bestätigt VwGH)

Steuerrecht aktuellDr. Josef FuchsÖStZ 2020/406ÖStZ 2020, 331 Heft 12 v. 29.6.2020

Im Zusammenhang mit der Rechtsfigur der "finalen Verluste" wurde ua die Frage diskutiert, inwieweit diesbezüglich auch der Import ausländischer Verluste aus der Zeit vor der Sitzverlegung einer Gesellschaft betroffen ist.11Vgl zB Lachmayer, Neues zu finalen Verlusten - Die Rs Kommission/Großbritannien, C-172/13 , ÖStZ 2015/211, 168 (173), mwN. Mit dem Urteil in der Rs AURES Holdings a.s. (in der Folge auch nur: Urteil Aures) schuf der EuGH nunmehr dazu Klarheit.22EuGH 27. 2. 2020, C-405/18 , Aures Holdings a.s., EU:C:2020:127; Schlussanträge 17. 10. 2019, EU:C:2019:879.

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