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Umsatzsteuerliche Änderungen durch das "Wirtshauspaket"

Info aktuellDr. Stefan Melhardt/Mag. Bernhard KuderÖStZ 2020/404ÖStZ 2020, 323 Heft 12 v. 29.6.2020

Mit Initiativantrag vom 13. Mai 2020, 537/A (27. GP)11Betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert werden (19. COVID-19-Gesetz). Zu den ertragsteuerlichen Änderungen siehe ÖStZ 2020/324., wurde mit dem sogenannten "Wirtshauspaket" ein Maßnahmenbündel bestehend aus steuerlichen Entlastungen, Unterstützungen sowie Anreizen zur Steigerung des Konsums im Bereich der Gastronomie eingebracht. Die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrates erfolgte am 26. Mai 2020, die Beschlussfassung im Plenum des Bundesrates am 4. Juni 2020. Im Sinne der Schaffung von Konsumanreizen und zur Unterstützung der Gastronomie, die von der COVlD-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen ist, wurde dabei mit § 28 Abs 51 UStG 1994 die bereits bisher in § 10 Abs 2 Z 1 lit b UStG 1994 vorgesehene Begünstigung von Restaurationsumsätzen ausgeweitet.

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