Bedingt durch die COVID-19-Pandemie kommt es aktuell zu einer Flut von neuen Gesetzen sowie Verordnungen. Auch im grenzüberschreitenden Steuerrecht ergeben sich bedingt durch die aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftspolitische Lage eine Vielzahl offener Fragestellungen. Im Verhältnis zu Deutschland hat der Gesetzgeber diese Fragestellungen teilweise nunmehr im Rahmen einer neuen Konsultationsvereinbarung1 adressiert, welche sich vornehmlich auf den Bereich des internationalen Personaleinsatzes bezieht.