Bei der Ermittlung von steuerlichen Werten für Immobilien sei auch auf den Stand der Bewertungswissenschaft zurückzugreifen. Eine Kodifizierung sei im Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) erfolgt. Neben zahlreichen Fachwerken habe die ÖNORM als Fachempfehlung eines Normungsinstituts erhöhte Bedeutung.