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Der Anwendungsbereich der ÖNORM B 1802-1 im Steuerrecht (Prodinger, SWK 12/2020, S. 673)

Artikelrundschau April 2020 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/400ÖStZ 2020, 315 Heft 11 v. 16.6.2020

Bei der Ermittlung von steuerlichen Werten für Immobilien sei auch auf den Stand der Bewertungswissenschaft zurückzugreifen. Eine Kodifizierung sei im Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) erfolgt. Neben zahlreichen Fachwerken habe die ÖNORM als Fachempfehlung eines Normungsinstituts erhöhte Bedeutung.

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