Auch bei den innergemeinschaftlichen Versandhandelslieferungen solle ab 2021 die Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat erfolgen. Dazu werde die Lieferschwelle abgeschafft. Um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmer zu verringern, würden die innergemeinschaftlichen Versandhandelslieferungen in den EU-One-Stop-Shop aufgenommen.