COVID-19 halte nicht nur die Welt in Atem, sondern zeitigte auch rechtsschutzfreundliche Auswirkungen im Finanzstrafrecht. Der österr Gesetzgeber habe mit dem 2. COVID-19-Gesetz auf die angespannte Gesamtsituation rasch reagiert und Änderungen im FinStrG beschlossen, welche die Autoren überblicksmäßig zusammengefasst haben.