Bei digitalen Währungen komme es immer wieder zu Gratiserwerben von virtuellen Einheiten, deren Erhalt an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft ist. Meist gebe der Initiator einer neu entstandenen Kryptowährung diese als Gegenleistung für Werbetätigkeiten aus, es könne jedoch auch reine Schenkungsabsicht vorliegen. Ziel dabei sei es, den Bekanntheitsgrad eines Blockchain-Projekts zu erhöhen. Die steuerliche Beurteilung dieser Erwerbe sei bisher rechtlich noch nicht normiert.