Das Coronavirus habe eine Pandemie ausgelöst, deren Ausmaß nicht mit bisher aufgetretenen Krankheiten vergleichbar sei. Die COVID-19-Pandemie stelle nicht nur die Bevölkerung, sondern insb den Staat, die Unternehmen sowie die gesamte Wirtschaft auf eine harte Probe und vor neue Herausforderungen. Die BReg und das Parlament hätten in etlichen Sondersitzungen Maßnahmenpakete beschlossen, die die negativen Auswirkungen der Corona-Krise abfedern sollten. Der Beitrag bildet die abgabenrechtlichen Regelungen ab, die mit dem 2. und 3. COVID-19-Gesetz beschlossen wurden, und will auch einen Überblick über die sonstigen Maßnahmen des BMF, die zu Entlastungen führen sollen, geben.