Im Steuerrecht wirft die Rechtsnachfolge als Wechsel des Rechtssubjekts bei Kontinuität des Rechtsobjekts (insb der Fall der Betriebsübertragung) vielfältige Problemstellungen auf. Deren dogmatisch fundierte Lösung kann nur auf der Basis grundsätzlicher Überlegungen zum Steuerschuldverhältnis erfolgen.*