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Abzug von Mietzahlungen als Betriebsausgaben (Raab, SWK 8/2020, S. 424)

Artikelrundschau März 2020 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/350ÖStZ 2020, 291 Heft 10 v. 29.5.2020

Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben liegen dann vor, wenn die Aufwendungen mit dem Betrieb in Zusammenhang stehen. Die Betriebsausgaben müssen durch den Betrieb veranlasst sein. Bei Verneinung einer betrieblichen Veranlassung sei auch das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung zu prüfen.

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