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OGAW und AIF im Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 10a KStG (Gläser, ÖStZ 2020/148, S. 116)

Artikelrundschau März 2020 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineDr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/344ÖStZ 2020, 291 Heft 10 v. 29.5.2020

Die Hinzurechnungsbesteuerung, die mit dem JStG 2018 eingeführt wurde und die unionsrechtliche Vorgabe der ATAD umsetzt, berge viele offene Fragen. Investment- und Immobilieninvestmentfonds komme unabhängig von ihrer Rechtsform in der Regel keine Steuersubjekteigenschaft zu, sondern gelten diese als transparent. Vor diesem Hintergrund sei im Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung zu beurteilen, ob OGAW und AIF als beherrschende Körperschaften, verbundene Unternehmen oder beherrschte Körperschaften zu qualifizieren seien.

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