Die Hinzurechnungsbesteuerung, die mit dem JStG 2018 eingeführt wurde und die unionsrechtliche Vorgabe der ATAD umsetzt, berge viele offene Fragen. Investment- und Immobilieninvestmentfonds komme unabhängig von ihrer Rechtsform in der Regel keine Steuersubjekteigenschaft zu, sondern gelten diese als transparent. Vor diesem Hintergrund sei im Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung zu beurteilen, ob OGAW und AIF als beherrschende Körperschaften, verbundene Unternehmen oder beherrschte Körperschaften zu qualifizieren seien.