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Begünstigung für Veräußerungsgewinne bei erneuter Erwerbstätigkeit (Renner, taxlex 3/2020, S. 76)

Artikelrundschau März 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/342ÖStZ 2020, 291 Heft 10 v. 29.5.2020

Bei einer Betriebsveräußerung bzw -aufgabe seien mangels gesetzlicher Verankerung von Fristen sämtliche nach diesem Zeitpunkt aufgenommene Erwerbstätigkeiten, die über die normierten Einkunfts- bzw Umsatzgrenzen hinausgehen, sowohl im Jahr der Aufgabe bzw Veräußerung als auch im Folgejahr begünstigungsschädlich. Die in den EStR 2000 vorgesehene Jahresfrist fände gesetzlich keine Deckung.

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