EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 4 lit e
VwGH 21. 11. 2018, Ra 2017/13/0042
Die Abzugsbeschränkung in § 16 Abs 1 Z 4 lit e zweiter Satz EStG für Beiträge zu einer Krankenversicherung aufgrund einer ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht bezieht sich auf die Höchstbeiträge in der gesetzlichen österreichischen Sozialversicherung (idS auch Hilber, ecolex 2001, 933, und Höfle/Pernt, ÖStZ 2002, 130). Sie ist nicht auf die Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung der Rechtsordnung zu beziehen, aus der sich die ausländische gesetzliche Versicherungspflicht ergibt (der im Streitjahr 2013 in Österreich ansässige StPfl war von seinem deutschen Arbeitgeber nach Österreich entsendet worden, verblieb aber im deutschen Sozialversicherungssystem, aus dem sich die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ergab).