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Grundstückswerte für Baurechte und Gebäude auf fremdem Boden - Gegenleistung, Grundstückswerte und gemeiner Wert in der Grunderwerbsteuer

Steuerrecht aktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold Beiser Universität InnsbruckÖStZ 2019/270ÖStZ 2019, 193 Heft 8 v. 5.5.2019

Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel von der Gegenleistung bemessen. Grundstückswerte bilden eine Mindestbemessungsgrundlage. Ein niedrigerer gemeiner Wert kann diese Mindestbemessungsgrundlage senken. Baurechte und Gebäude auf fremdem Boden werden im systematischen Zusammenspiel von Gegenleistungen und Grundstückswerten untersucht.

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