Die EuGH-Entscheidungen Timac Agro und Bevola/Trock lägen auf einer einheitlichen dogmatischen Grundlinie. Der Abzug finaler Verluste im Herkunftsmitgliedstaat auf unionsrechtlicher Basis bleibe ultima ratio und setze unverändert die objektive Vergleichbarkeit (der Situationen) voraus, deren Vorliegen in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen sei.