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Grenzüberschreitender Verlustabzug: EuGH auf Zickzack-Kurs oder dogmatisch konsistente Linie? Analyse und Einordnung der Entscheidung des EuGH C-650/16, Bevola/Trock (Kollruss, taxlex 2/2019, S. 59)

Artikelrundschau Februar 2019 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/264ÖStZ 2019, 187 Heft 7 v. 19.4.2019

Die EuGH-Entscheidungen Timac Agro und Bevola/Trock lägen auf einer einheitlichen dogmatischen Grundlinie. Der Abzug finaler Verluste im Herkunftsmitgliedstaat auf unionsrechtlicher Basis bleibe ultima ratio und setze unverändert die objektive Vergleichbarkeit (der Situationen) voraus, deren Vorliegen in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen sei.

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