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Die besondere Rolle der Finanz- und Kreditinstitute in der Geldwäscheprävention (Urlesberger, ecolex 2/2019, S. 135)

Artikelrundschau Februar 2019 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/249ÖStZ 2019, 186 Heft 7 v. 19.4.2019

Bestimmungen zur Prävention von Geldwäsche fänden sich entsprechend dem jeweiligen Adressatenkreis in verschiedenen Gesetzen. Die Sorgfaltspflichten von Banken seien bspw im FM-GwG normiert. Daneben seien Geldwäschehandlungen oder Terrorismusfinanzierung strafrechtlich pönalisiert. Bei genauer Betrachtung und Vergleich der Pflichten zur Prävention von Geldwäsche verschiedener Marktakteure werde deutlich, dass Kredit- und Finanzinstituten eine besondere Rolle zukomme. Deutlicher gesagt, erlaube es die gesetzlichen Rahmenbedingungen, dass Marktakteure Präventionsmaßnahmen quasi auf Kredit- und Finanzinstitute verlagern.

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