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Versäumung der mündlichen Verhandlung (Fischerlehner, BFGjournal 2/2019, S. 74)

Artikelrundschau Februar 2019 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/246ÖStZ 2019, 186 Heft 7 v. 19.4.2019

Mit Verkehrsverzögerungen im täglichen Berufsverkehr müsse jederzeit gerechnet werden. Ein sorgfältiger Mensch informiere sich rechtzeitig über die Verkehrslage, sodass ein pünktliches Erscheinen zur mündlichen Verhandlung vor dem BFG gewährleistet ist.

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