Der Rechtsprechung des VwGH folgend seien bei Ausmessung des Anrechnungshöchstbetrags die ausländischen Einkünfte inkl der fixbesteuerten ausländischen Sonderzahlungen einzubeziehen und in diesem Ausmaß dem Welteinkommen gegenüberzustellen.
Der Rechtsprechung des VwGH folgend seien bei Ausmessung des Anrechnungshöchstbetrags die ausländischen Einkünfte inkl der fixbesteuerten ausländischen Sonderzahlungen einzubeziehen und in diesem Ausmaß dem Welteinkommen gegenüberzustellen.