Eine Einbringung müsse ausschließlich gegen Gewährung von neuen Anteilen an der übernehmenden Körperschaft erfolgen. Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung werde immer wieder die Frage nach der Notwendigkeit und Höhe einer Gegenleistung thematisiert. Der Autor gibt einen Praxisleitfaden bzw Überblick.