Der Beitrag geht der oftmals diskutierten Frage nach, zu welchem Zeitpunkt das im Rahmen schuldrechtlich rückwirkender Umgründungen erworbene Vermögen zu bestimmen bzw zu bewerten ist, und setzt sich kritisch mit den im Fachgutachten KFS/RL 25 enthaltenen diesbezüglichen Ausführungen auseinander.